Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 23/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9614
VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 23/92 (https://dejure.org/1993,9614)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.06.1993 - HPV TL 23/92 (https://dejure.org/1993,9614)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - HPV TL 23/92 (https://dejure.org/1993,9614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei befristeter Einstellung einer Aushilfskraft wegen Unzumutbarkeit der Einarbeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 79 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 23/92
    Eine schriftliche Begründung läßt sich nur dann einer fehlenden gleichstellen, wenn sich daraus ersichtlich kein dem gesetzlichen Beteiligungsrecht entsprechender Verweigerungsgrund ergeben kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 27. Juli 1990 - 6 PB 12.89 - ZBR 1990, 354 = PersV 1991, 29).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 15.90

    Personalvertretung - Einstellung einer Aushilfskraft - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 23/92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der genannten Entscheidung unter Hinweis auf seinen früheren Beschluß vom 27. November 1991 (- 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 = PersV 1992, 225) auch dargelegt, daß z. B. bei auf regelmäßige Wiederholung angelegten Anlässen für Aushilfsbeschäftigungen eine Benachteiligung der Mitarbeiter der Dienststelle in Betracht komme, wenn etwa der Dienststellenleiter gezielt befristete Arbeitsverträge abschließe, um dadurch die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder die Anhebung vorhandener Planstellen zu umgehen; dann wäre auch bei derartigen Aushilfsverträgen ein Mitbestimmungsrecht gegeben.
  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 23/92
    Damit hat er kollektive und damit mitbestimmungsrelevante Interessen der von ihm vertretenen Beschäftigten, die in der Dienststelle bereits als Arbeitnehmer tätig sind, geltend gemacht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 3. Februar 1993 - 6 P 28.91 - Seite 13 des amtlichen Umdrucks mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94

    Personalvertretungsrecht: Versetzung im Sinne des PersVG HE § 77 Abs 1 Nr 2c

    Die Mitbestimmung bei der Einstellung sei nicht nur auf die Umstände beschränkt, die in der Person des Einzustellenden lägen; vielmehr umfasse sie aufgrund des Merkmals der Eingliederung in den vorhandenen Dienstbetrieb auch die kollektiven Interessen der bereits bei dem Dienstherrn beschäftigten Arbeitnehmer, die durch die Einstellung tangiert werden könnten (vgl. auch die Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 1993 - HPV TL 796/91 und HPV TL 23/92 - sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1991 - 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 = PersV 1992, 225, und vom 3. Februar 1993 - 6 P 28.91 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht